Anmeldung:

Nutzer: Kennwort:
Weitere Themen:
Schlagworte:

Unsere Hausordnung

Carpe Diem Schule Halle(Saale)
Förderschule für Körperbehinderte - Landesbildungszentrum -

 

Hausordnung


I. Allgemeingültige Regeln:


1. Wir begrüßen uns im Schulhaus.
2. Wir verhalten uns höflich, indem wir die Kopfbedeckung im Schulhaus abnehmen.
3. Wir achten im gesamten Schulhaus auf Ordnung und Sauberkeit unter der Maßgabe eines        umweltbewussten Umgangs mit unseren Ressourcen, insbesondere in den WC-Bereichen.
4. In der Carpe Diem Schule gilt ein allgemeines Handyverbot. (Näheres dazu in den ausführlichen Verhaltensregeln.)


II. Ausführliche Verhaltensregeln:


Grundlage der Verhaltensregeln bilden die gesetzlichen Bestimmungen, baulich-technischorganisatorischen Gegebenheiten des Schulhauses und die Werte und Normen des zwischenmenschlichen Miteinanders.


1. Die Betreuung vor dem Unterricht wird für die Taxi-Schüler: innen ab 6.45 Uhr gewährt. Alle    anderen Schüler: innen sollten ihren Schulweg so einrichten, dass sie in der Zeit von 7.15 Uhr – 7.30 Uhr das Schulhaus betreten.


Der Zugang zur Schule erfolgt immer über den Haupteingang (Pfortenbereich).
10 Minuten vor Beginn der 1. Unterrichtsstunde (7.35 Uhr) ist den Schülernnen gestattet, die Flure des Schulgebäudes und die Klassenzimmer zu betreten – unter Aufsicht einer Lehrkraft bzw. einer pädagogischen Fachkraft ist dies eher möglich.


Die Fachunterrichtsräume: Biologie, Physik, Chemie, Werken sowie der Sportbereich sind nur mit Erlaubnis der Lehrkraft zu betreten!

Bis zum Stundenbeginn sind die notwendigen Arbeitsmittel bereitzulegen.


2. Schüler: innen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen sowie die Unterrichtszeiten einzuhalten.

3. Beim Fehlen einer Lehrkraft macht d. Klassensprecher: in nach spätestens 5 Minuten eine Meldung im Sekretariat bzw. im Planungsbüro.


4. In den Pausen hat der Raumwechsel zügig zu erfolgen. Das Rennen auf den Fluren ist generell nicht gestattet.

5. Während der Unterrichtszeit ist in den Fluren und auf den Schulhöfen generell Ruhe zu wahren.

6. Schüler: innen ohne Bewegungseinschränkungen benutzen den Fahrstuhl nicht! (Ausnahmen gelten nach Absprache.)


7. Das Verlassen des Schulhauses und des Schulgeländes während der Pausenzeiten ist allen Schüler: innen untersagt – Ausnahmen werden im folgenden Punkt 8 geregelt.

8. Das Verlassen des Schulgeländes – auch ins Schülerwohnheim - ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft, einer pädagogischen Fachkraft bzw. mit Schulausweis (8.-10.Klasse) gestattet. Der Schulausweis gilt dabei nur für Freistunden - nicht für Pausenzeiten und ist der Pfortenmitarbeiterin unaufgefordert vorzuzeigen.


9. Während der Hofpause halten sich die Schüler: innen auf den für sie vorgesehenen Schulhöfen auf.
Ausnahmen bilden Regen- und Schneewetter sowie Eisglätte – Aufenthaltsbereiche sind dann die Flure oder das Foyer im Schulhaus.
Entscheidung und Aufsicht obliegt den verantwortlichen Lehrkräften – Durchsagen sind zu beachten.
Unterstützt werden die Aufsicht- Mitarbeiter: innen durch die Aufsicht-Schüler: innen der 9. Klasse. (Weste)


10. Die Nutzung des Ballplatzes und der Spielgeräte erfolgen in gegenseitiger Absprache und Rücksichtnahme.

11. Mittagspause: Die Einnahme des Mittagessens erfolgt ausschließlich im Speisesaal. Hier gilt das Handyverbot ebenso.


Im Speisesaal ist Ruhe zu bewahren. Stühle und Tische sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. (Abwischen!)


12. In den Räumen ist jede: r Schüler: in für Ordnung und Sauberkeit selbst verantwortlich. Das Bedienen technischer Geräte sowie der Jalousien in den Räumen erfolgt nur mit Genehmigung der Lehr- bzw. pädagogischen Fachkräfte.


In den Klassenstufen 1 – 4 erfolgt das Öffnen und Schließen der Fenster und die Nutzung der Steckdosen nur mit Genehmigung und unter Aufsicht einer Lehr- bzw. einer pädagogischen Fachkraft.


Das Essen und Trinken ist in den Fachunterrichtsräumen für: Biologie, Physik, Chemie und Werken untersagt.
Vor dem Verlassen der Räume nach der letzten Raumbelegung (siehe Raumplan) sind die Stühle hoch zu stellen. Die Kontrolle obliegt der letzten im Raum unterrichtenden Lehrkraft.


13. Das Mitbringen z. B. von Messern, waffenähnlichen Gegenständen, Streichhölzern, Feuerzeugen, Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen in die Schule ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Schulgelände gilt generelles Rauch- und Alkoholverbot!


14. In der Carpe Diem Schule gilt ein allgemeines Handy-Nutzungsverbot.
Ausnahmen:
- Freistunden, in denen nach Absprache mit den pädagogischen Fachkräften Handys im Jugendclub genutzt werden dürfen
- Unterrichtsstunden, in denen mit Genehmigung und unter Aufsicht der jeweils unterrichtenden Lehrkraft die Handy-Nutzung erfolgen darf.
- Nutzung für schulisch-organisatorische Zwecke, z. B. Stundenplan-App


Für mitgebrachte Handys sowie technische Geräte sonstiger Art und deren Zubehör übernimmt die Schule keine Haftung.


Bei Verstoß gegen die Regeln des Punktes 14 gilt folgendes Vorgehen:
a) Einmaliger Verstoß: Einzug des Handys bis Unterrichtsende des jeweiligen Schultages. Danach Abholung durch d. Schüler: in im Sekretariat.
b) Wiederholter Verstoß: Einzug des Handys bis zum letzten Schultag der Woche - Mitteilung der Eltern - Abholung durch d. Schüler: in im Sekretariat.
c) Fortgesetzt wiederholter Verstoß: Einzug des Handys – Mitteilung der Eltern - Abholung des Handys durch die Eltern im Sekretariat.


15. Foto- und Filmaufnahmen sind generell verboten!
(Ausnahmen regeln separate Genehmigungen.)

16. Aus Gründen der Gesundheitsfürsorge ist der Verzehr von Energy-Drinks in der Schule nicht gestattet.


17. In der Schule ist angemessene Kleidung zu tragen – freizügige Kleidung ist zu vermeiden.

18. In der Schule ist jegliches grenzüberschreitendes Verhalten untersagt, z. B. fremdgefährdende Handlungen, sexualisiertes Verhalten.


19. Das Verhalten im Katastrophenfall wird durch einen gesonderten Alarmplan geregelt.

20. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, die eine Lagerung erfordern, kann das Notfallzimmer genutzt werden – zuvor ist eine Meldung im Sekretariat und in der Pforte notwendig!


21. Die Hilfsmittelnutzung (z.B. Fahrräder, Rollstühle) ist nur den Schüler: innen gestattet, denen diese Mittel verordnet wurden. Fremdnutzer haben für alle entstandenen Schäden aufzukommen.
Hilfsmittel - auch Außenspielgeräte – werden mit einer dem Schritttempo angepassten Geschwindigkeit und unter Achtung gegenseitiger Rücksichtnahme genutzt.


22. Spezialräume, z.B. Snoezelraum, Schaukelraum, Matschraum, Bällchen-Bad sind nur unter Leitung von eingewiesenem Personal zu nutzen und pfleglich zu behandeln. (Bitte Raumbuch/Pforte und Raumordnung beachten!)

23. Im Jugendclub gilt die Clubordnung! (Aushang im Jugendclub)


24. Nach der letzten Unterrichtsstunde halten sich die Taxi-Schüler: innen bis zur 7. Klasse in den vorgeschriebenen Räumen/Bereichen zur nachunterrichtlichen Betreuung durch das Unterrichtsbegleitpersonal auf – die Taxi-Schüler: innen ab Klasse 8 warten im Jugendclub bzw. im vorderen Foyer auf ihre Abholung.


25. Die Abholung durch die Taxifahrer/innen unterliegt klaren Regelungen – die Möglichkeit der Esseneinnahme ist davon unberührt.


Schüler:innen, die über die Betreuungszeit hinaus im Schulhaus verbleiben wollen, ist dies nur in Absprache mit der Foyer-Aufsicht gestattet.


Die Schulleitung Der Schülerrat Schuljahr: 2022/23




Datenschutzerklärung